Name und Sitz
Unter dem Namen aerofun, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz des Präsidenten.
Zweck
Der Verein bezweckt die Pflege der fliegerischen Aktivitäten und ist Halter eines oder mehrerer Flugzeuge.
Mittel
Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die die Zwecke und Ziele des Vereins unterstützen. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Aufnahme durch der Vorstand und endet nach Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes.
Organe
Die Organe des Vereins sind:Die Generalversammlung
Der Vorstand
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die Generalversammlung wird bei Bedarf durch den Vorstand oder durch 50% der Mitglieder einberufen. Sie ist zuständig für:
-Die Überprüfung und Abnahme der Jahresrechnung, sowie die Entlastung des Vorstandes
-Die Wahl des Vorstandes
-Genehmigung des Jahresbeiträge und Festsetzung der Finanzkompetenzen des Vorstandes
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und eines bis vier Mitgliedern. Der Präsident vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Statutenänderungen
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn 2/3 der Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
Mitgliederbeiträge
Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt CHF 200.00.
Haltung und Operation
des oder der Flugzeuge sind durch mündliche Vereinbarung der Versammlung geregelt.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einem Mehr beschlossen werden, wenn 2/3 der Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Bei Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen auf die Mitglieder verteilt.
Niederweningen, 25. November 2008
Für den Verein aerofun
Der Präsident: xxxxxxxxxxxx Die Aktuarin: xxxxxxxxxxxx
